Gehwegüberfahrten, Grundstückseinfahrten
Gehwegwegüberfahrten oder auch Grundstückszufahrten oder Bordsteinabsenkungen genannt, dienen dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen. Wenn Sie solch ein Vorhaben planen, für das der Bordstein abgesenkt werden muss, benötigen Sie eine Erlaubnis für die Gehwegüberfahrt.
In dieser Genehmigung ist festgelegt nach welchen Vorgaben Ihre Gehwegüberfahrt erstellt werden muss.
Es gibt drei Varianten, die jeweils vom Amt für Straßen und Verkehr festgelegt werden.
Die Firma Classen Strassen und Tiefbau GmbH ist ein zugelassenes Unternehmen und seit über 40 Jahren Ihr erfahrener Spezialist für Gehwegüberfahrten, Grundstückseinfahrten und allen anfallenden Straßenbauarbeiten im Raum Essen und Mülheim/Ruhr.
Um Ihnen ein Angebot für eine Gehwegüberfahrt erstellen zu können, benötigen Sie vorab eine Genehmigung der Stadt.
Sobald die Genehmigung vorliegt, können wir Ihnen kurzfristig ein seriöses Angbeot erstellen.
Amt für Straßen und Verkehr Amt 66
Lindenallee 39
45127 Essen
Tel. 0201 88-66666
info@amt66.essen.de
Stadt Mülheim an der Ruhr
Amt für Verkehrswesen und Tiefbau
Hans-Böckler-Platz 5
45468 Mülheim an der Ruhr
Tel. 0208 455 6632
joerg.zinn@muelheim-ruhr.de
So oder ähnlich, sieht ein Plan für Ihre Gehwegüberfahrt aus.